Datenschutz
Mit folgenden Informationen geben wir einen Überblick über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Verein sowie über die Rechte nach den gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz:
Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung durch den Verein ist der Vorstand, vertreten durch die Vorsitzenden Theresa Rühl sowie Klaus Albrecht, erreichbar per E‑Mail vorstand@musikfreunde-passau.de
Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten zu dem Zweck, dabei nur in dem Umfang, wie er sie im Zusammenhang mit der Begründung, Durchführung und Beendigung des Mitgliedschaftsverhältnisses oder zur Ausübung und Erfüllung der sich aus dem Gesetz ergebenden Rechte und Pflichten oder Wahrung seiner berechtigten Interessen benötigt. Relevante Daten sind dabei insbesondere Personalien wie Namen, Adresse, sonstige Kontaktdaten, Bankverbindung, Geburtsdatum, Stimmlage, aber auch die Dauer der Mitgliedschaft und die Mitgliedschaft des Ehepartners wegen der Höhe des Mitgliedbeitrags. Die Erhebung der Daten erfolgt in der Regel unmittelbar bei dem Mitglied selbst.
Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten sind die datenschutzrechtlichen Erlaubnisnormen des Art. 6 Abs. 1 DS-GVO, soweit erforderlich die Einwilligung des betroffenen Mitglieds.
Innerhalb des Vereins erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf die Daten, die diese zur Erfüllung der genannten Aufgaben brauchen. Außerhalb des Vereins werden die Daten weitergegeben an den Bayerischen Sängerbund, um eine Grundlage für Zuschüsse etc. zu schaffen. Eine Absicht des Vereins, die personenbezogenen Daten an ein Drittland oder an internationale Organisationen zu übermitteln, besteht nicht.
Die Daten werden durch den Verein solange verarbeitet, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Sind die Daten danach nicht mehr erforderlich, werden sie regelmäßig gelöscht, spätestens nach Beendigung des Mitgliedschaftsverhältnisses, es sei denn, deren Weiterverarbeitung ist erforderlich zur Erfüllung von gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder zur Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsfristen, die bis zu 30 Jahre, im Regelfall jedoch 3 Jahre betragen.
Als betroffene Person hat das Mitglied das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch sowie Datenübertragbarkeit (Art. 15 mit 20 DS-GVO). Auskunfts- und Löschungsrechte stehen allerdings, soweit gesetzlich zulässig, unter den Einschränkungen der §§ 34 und 35 BDSG. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO in Verbindung mit § 19 BDSG).
Soweit eine Einwilligung erteilt worden ist, besteht das Recht zum jederzeitigen Widerruf, wobei der Widerruf erst für die Zukunft wirkt und die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bis zum Widerruf davon unberührt bleibt.
Im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft ist das Mitglied verpflichtet, seine personenbezogenen Daten zur Verfügung zu stellen, da andernfalls das Mitgliedschaftsverhältnis nicht eingegangen oder aufrecht erhalten werden kann.
Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich eines Profiling besteht nicht.