Datenschutz

Mit fol­gen­den Infor­ma­tio­nen geben wir einen Über­blick über die Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten durch den Ver­ein sowie über die Rech­te nach den gesetz­li­chen Bestim­mun­gen zum Daten­schutz:

Ver­ant­wort­li­che Stel­le für die Daten­ver­ar­bei­tung durch den Ver­ein ist der Vor­stand, ver­tre­ten durch die Vor­sit­zen­den Theresa Rühl sowie Klaus Albrecht, erreich­bar per E‑Mail vorstand@musikfreunde-passau.de

Der Ver­ein ver­ar­bei­tet per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten zu dem Zweck, dabei nur in dem Umfang, wie er sie im Zusam­men­hang mit der Begrün­dung, Durch­füh­rung und Been­di­gung des Mit­glied­schafts­ver­hält­nis­ses oder zur Aus­übung und Erfül­lung der sich aus dem Gesetz erge­ben­den Rech­te und Pflich­ten oder Wah­rung sei­ner berech­tig­ten Inter­es­sen benö­tigt. Rele­van­te Daten sind dabei ins­be­son­de­re Per­so­na­li­en wie Namen, Adres­se, sons­ti­ge Kon­takt­da­ten, Bank­ver­bin­dung, Geburts­da­tum, Stimm­la­ge, aber auch die Dau­er der Mit­glied­schaft und die Mit­glied­schaft des Ehe­part­ners wegen der Höhe des Mit­glied­bei­trags. Die Erhe­bung der Daten erfolgt in der Regel unmit­tel­bar bei dem Mit­glied selbst.

Rechts­grund­la­gen für die Ver­ar­bei­tung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten sind die daten­schutz­recht­li­chen Erlaub­nis­nor­men des Art. 6 Abs. 1 DS-GVO, soweit erfor­der­lich die Ein­wil­li­gung des betrof­fe­nen Mit­glieds.

Inner­halb des Ver­eins erhal­ten die­je­ni­gen Stel­len Zugriff auf die Daten, die die­se zur Erfül­lung der genann­ten Auf­ga­ben brau­chen. Außer­halb des Ver­eins wer­den die Daten wei­ter­ge­ge­ben an den Baye­ri­schen Sän­ger­bund, um eine Grund­la­ge für Zuschüs­se etc. zu schaf­fen. Eine Absicht des Ver­eins, die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten an ein Dritt­land oder an inter­na­tio­na­le Orga­ni­sa­tio­nen zu über­mit­teln, besteht nicht.

Die Daten wer­den durch den Ver­ein solan­ge ver­ar­bei­tet, als dies zur Erfül­lung seiner Auf­ga­ben erfor­der­lich ist. Sind die Daten danach nicht mehr erfor­der­lich, wer­den sie regel­mä­ßig gelöscht, spä­tes­tens nach Been­di­gung des Mit­glied­schafts­ver­hält­nis­ses, es sei denn, deren Wei­ter­ver­ar­bei­tung ist erfor­der­lich zur Erfül­lung von gesetz­li­chen Auf­be­wah­rungs­pflich­ten oder zur Erhal­tung von Beweis­mit­teln im Rah­men der gesetz­li­chen Ver­jäh­rungs­fris­ten, die bis zu 30 Jah­re, im Regel­fall jedoch 3 Jah­re betra­gen.

Als betrof­fe­ne Per­son hat das Mit­glied das Recht auf Aus­kunft, Berich­ti­gung, Löschung, Ein­schrän­kung der Ver­ar­bei­tung, Wider­spruch sowie Daten­über­trag­bar­keit (Art. 15 mit 20 DS-GVO). Aus­kunfts- und Löschungs­rech­te ste­hen aller­dings, soweit gesetz­lich zuläs­sig, unter den Ein­schrän­kun­gen der §§ 34 und 35 BDSG. Dar­über hin­aus besteht ein Beschwer­de­recht bei der zustän­di­gen Daten­schutz­auf­sichts­be­hör­de (Art. 77 DS-GVO in Ver­bin­dung mit § 19 BDSG).

Soweit eine Ein­wil­li­gung erteilt wor­den ist, besteht das Recht zum jeder­zei­ti­gen Wider­ruf, wobei der Wider­ruf erst für die Zukunft wirkt und die Recht­mä­ßig­keit der Ver­ar­bei­tung bis zum Wider­ruf davon unbe­rührt bleibt.

Im Zusam­men­hang mit der Mit­glied­schaft ist das Mit­glied ver­pflich­tet, sei­ne per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten zur Ver­fü­gung zu stel­len, da andern­falls das Mit­glied­schafts­ver­hält­nis nicht ein­ge­gan­gen oder auf­recht erhal­ten wer­den kann.

Eine auto­ma­ti­sier­te Ent­schei­dungs­fin­dung ein­schließ­lich eines Pro­filing besteht nicht.